Branchen
Als Steuerberater in Heidelberg vertreten wir einen ganzheitlichen Beratungsansatz und beraten Sie umfassend. Profitieren Sie von unserer Fachkompetenz und Erfahrung in der Beratung mittelständischer Unternehmen.
Gastronomie
- Ordnungsgemäße Kassenbuchführung.
- Auszahlung steuerfreier und sozialversicherungsfreier Löhne (z. B. Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge, Trinkgelder, Arbeitskleidung, Tankgutscheine).
- Branchenvergleich. Vergleichen Sie Ihre Auswertungen mit den Durchschnittszahlen Ihrer Konkurrenten.
- Haben Sie einen Gewinn lt. Buchführung aber kein Geld auf dem Konto? Wir sagen Ihnen, wo Ihr Geld geblieben ist.
- Erfassung Ihres Eigenverbrauchs zur Vermeidung von Pauschbeträgen für Warenentnahmen.
- Pauschale Versteuerung bestimmter Arbeitgeberleistungen (z. B. Fahrten zur Arbeit, Jobticket).
- Trennung von Umsätzen in 7% oder 19% Umsatzsteuer.
- Verhinderung von Steuerfallen bei Gewährung von Malzeiten an Ihre Arbeitnehmer.
- Überwachung Ihrer Aufschlagssätze (Wareneinkauf).
- Fragen zu Sofortmeldungen und deren Erstellung.
Interesse? Dann vereinbaren Sie doch ein kostenloses Gespräch zum Kennenlernen.
Einzelhandel
- Gewährung steuer- und sozialversicherungsfreier Vergütungen für Ihr Mitarbeiter (z. B. Tankgutscheine, Rabatte für Arbeitnehmer, Arbeitskleidung).
- Kassenbuchführung, wie sie das Finanzamt auch akzeptiert.
- Branchenvergleich. Vergleichen Sie Ihre Auswertungen mit den Durchschnittszahlen Ihrer Konkurrenten.
- Erfassung Ihres Eigenverbrauchs zur Vermeidung von Pauschbeträgen für Warenentnahmen.
- Pauschale Versteuerung bestimmter Arbeitgeberleistungen (z. B. Fahrten zur Arbeit, Jobticket).
- Trennung von Umsätzen in 7% oder 19% Umsatzsteuer.
- Überwachung Ihrer Aufschlagssätze (Wareneinkauf).
- Getrennte Auswertung von Filialen mit der Kostenstellenrechnung.
- Ihr Gewinn ist höher als Ihr Geldbestand auf dem Bankkonto? Wir erklären Ihnen, wo Ihr Geld gelandet ist.
Interesse? Dann vereinbaren Sie doch ein kostenloses Gespräch zum Kennenlernen.
Ärzte und Heilberufe
- Optimierung und Erstellung Ihrer Lohnbuchhaltung
- Praxisübertragungen und Praxisfusionen
- Praxisnachfolge (Kauf oder Schenkung)
- Vermeidung steuerlicher Gewerblichkeit
- Praxisbewertung vom Steuerberater (z. B. bei Aufnahme eines Partners)
- Modelle der betrieblichen Altersversorgung Ihrer Mitarbeiter
- Praxisvergleich. Vergleichen Sie Ihre Auswertungen mit den Durchschnittszahlen anderer Praxen
- Erstellung der Gewinnermittlung (Einnahmen-Überschussrechnung bzw. Jahresabschluss)
- Teilnahme an Betriebsprüfungen
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Großhandel
- Branchen-Auswertungen: Hiermit können Sie Ihre Zahlen mit dem Durchschnittswert Ihrer Konkurrenten vergleichen.
- Sie haben einen Jahresüberschuss und trotzdem wenig Geldmittel zur Verfügung? Wir sagen Ihnen wo Ihre liquiden Mittel verblieben sind.
- Überwachung der Lieferschwellen bei Lieferungen in EU-Länder.
- Zuverlässige Berechnung Ihrer Urlaubsrückstellungen, Gewährleistungsrückstellungen etc.
- Inventur: Werden Ihre Waren steuerlich optimal bewertet? (Stichwort: Teilwertabschreibung).
- Pauschalversteuerung von Leistungen an Ihre Arbeitnehmer (z. B. Fahrten zur Arbeit, Jobticket).
- Optimale Gestaltung von Zuwendungen an Ihre Mitarbeiter.
- Beratung zu steuerlichen Aufzeichnungspflichten (z. B. bei steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen und Ausfuhrlieferungen).
- Forderungsausfall: Wir sagen Ihnen, ob eine Forderung bereits jetzt schon gewinnmindernd ausgebucht werden kann und ob eine gewinnmindernde pauschale Wertberichtigung für alle Forderungen in Frage kommt.
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Versandhandel (Online-Shop, e-commerce)
- Überwachung der unterschiedlichen Lieferschwellen der einzelnen Bestimmungsländer.
- Umsatzsteuerliche Würdigung Ihrer Lieferungen und Leistungen in das Inland und Ausland.
- Digitale Verbuchung Ihrer Paypal-Konten, Amazon-Payment-Konten etc.
- Vermeidung kostenintensiver Doppelerfassung. D. h. optimale Aufgabenteilung zwischen Mandant und Steuerberater durch innovative Schnittstellen.
- Unterstützung bei der Auswahl von Fiskalvertretern in den jeweiligen Bestimmungsländern
- Digitaler Belegaustausch zwischen Ihnen und uns mit DATEV Unternehmen-Online. Sie müssen Ihre Belege also nicht mehr in Papierform außer Haus geben.
- Implementierung Ihres Shopsystems in die Buchführung (z. B. Afterbuy, Plentymarkets etc.).
- Branchenvergleich. Vergleichen Sie Ihre Auswertungen mit den Durchschnittszahlen Ihrer Konkurrenten.
- Fragen zum One-Stop-Shop (OSS) z. B. bei auf elektronischem Weg erbrachten Dienstleistungen an in einem anderen Mitgliedstaat (EU) ansässige private Endverbraucher.
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Friseurbranche
- Prüfungssichere Kassenbuchführung
- Zahlung steuer- und sozialversicherungsfreier Löhne und Gehälter (z. B. Sonntagszuschläge, Feiertagszuschläge und Nachtzuschläge, Trinkgelder, Tankgutscheine)
- Branchenvergleich. Vergleichen Sie Ihren Gewinn und Ihre Kosten mit dem Durchschnitt Ihrer Konkurrenten.
- Sie haben Gewinn erwirtschaftet, aber auf Ihrem Bankkonto ist kein Geld? Fragen Sie uns einfach.
- Pauschalversteuerung bestimmter Lohnbestandteile (z. B. Fahrten zur Arbeitsstelle, Job-Ticket)
- Überwachung Ihrer Aufschlagssätze (Wareneinkauf)
- Ermittlung des Lohn-/Umsatzverhältnisses Ihrer Mitarbeiter
- Steuerliche Behandlung von Friseur-Gutscheinen
- Filialen können mit der Kostenstellenrechnung getrennt ausgewertet werden
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Fahrschulen
- Gewährung steuer- und sozialversicherungsfreier Löhne und Gehälter (z. B. Tankgutscheine, Rabatte, Arbeitskleidung)
- Kassenbuchführung, wie vom Betriebsprüfer gefordert.
- Branchenvergleich. Vergleichen Sie Ihre Auswertungen mit den Durchschnittszahlen Ihrer Konkurrenten.
- Pauschale Versteuerung bestimmter Arbeitgeberleistungen (z. B. Fahrten zur Arbeit, Jobticket)
- Trennung von Umsätzen in 7% oder 19% Umsatzsteuer (z. B. Lehrmittelverkauf)
- Filialen können mit der Kostenstellenrechnung getrennt ausgewertet werden
- Haben Sie einen Gewinn lt. Buchführung aber kein Geld auf dem Konto? Wir sagen Ihnen, wo Ihr Geld geblieben ist
- Beratung zur umsatzsteuerfreien Behandlung der Klassen C, CE, D, DE, D1, D1E, T und L
- Strategie zur Verhinderung der 1%-Regelung für die Fahrschulfahrzeuge (Erleichterungen für das Führen von Fahrtenbüchern bei Fahrlehrern etc.)
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